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Unfallinstandsetzung — alles aus einer Hand

Im Schadensfall setzen wir Ihr Fahrzeug wieder instand. Die mechanischen Arbeiten führen wir in unserer Meisterwerkstatt in Esslingen-Berkheim selbst durch.

Karosseriearbeiten und Lackierungen übernehmen renommierte Partnerbetriebe, mit denen wir zusammenarbeiten.

Für die Reparatur bleiben wir Ihr Ansprechpartner: Sie erteilen einen Auftrag und müssen sich nicht mit mehreren Betrieben abstimmen. So bekommen Sie die Unfallinstandsetzung aus einer Hand.

Der Ablauf ist derselbe wie bei jeder Reparatur: Anfrage, Diagnose, Kostenvoranschlag, Reparatur, Abholung. Was wir kalkulieren, sehen Sie, bevor wir anfangen.

Silberner VW Golf nach einem Unfall auf dem Hof: eine vordere Ecke ist eingedrückt und aufgerissen, der Scheinwerfer zerstört, die Windschutzscheibe gerissen, die Airbags im Innenraum sind ausgelöst
Ein Schaden vor der Instandsetzung

Nach einem Unfall: Ihre Rechte, und wer was entscheidet

Ein Unfall, den ein anderer verursacht hat, ist zuerst eine Rechtsfrage und danach eine Reparatur. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch schuldet der Schädiger den Zustand, der ohne das Ereignis bestehen würde — oder den Geldbetrag, der dafür erforderlich ist. Drei Dinge sind dabei geregelt und liegen nicht beim Versicherer: wer reparieren darf, wer den Schaden feststellt, und was neben der Instandsetzung ersetzt wird.

Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt

Wohin das beschädigte Fahrzeug kommt, entscheidet der Geschädigte: Nach der Darstellung des ADAC haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen, also auch in einer Markenwerkstatt. Muss abgeschleppt werden, trägt die Versicherung des Gegners, bis auf wenige Ausnahmen, die Strecke bis zum nächstgelegenen Betrieb. Welcher Betrieb dann arbeitet, bleibt Ihre Entscheidung — die Länge des Transports nicht.

Viele halten sich dennoch für gebunden, weil im eigenen Vertrag eine Werkstattbindung steht. Diese Klausel gilt nur für Kaskoschäden. Zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners, sucht der Geschädigte die Werkstatt selbst aus. Den Anspruch kann er unmittelbar gegen diese Versicherung richten; sie haftet gemeinsam mit dem Schädiger.

Dass eine markenfreie Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeiten kann, ist europäisch geregelt. Hersteller müssen unabhängigen Betrieben die Reparatur- und Wartungsinformationen sowie den Zugang zu den Diagnosedaten des Fahrzeugs unbeschränkt, standardisiert und diskriminierungsfrei bereitstellen.

Den Gutachter suchen Sie sich selbst

Wer feststellt, wie groß der Schaden ist, entscheiden Sie: Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl und müssen sich nicht auf einen Sachverständigen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verweisen lassen. Dessen Honorar trägt im Rahmen der Haftungsquote die gegnerische Haftpflicht.

Bei sehr kleinen Blechschäden reicht ein Kostenvoranschlag mit Fotos. Eine gesetzlich festgelegte Grenze dazwischen gibt es nicht, und die Gerichte ziehen sie unterschiedlich. Maßgeblich ist die Laiensicht: Auf das Gutachten verzichten kann man nur, wenn ein technischer Laie die Geringfügigkeit ohne weiteres erkennt.

Gutachten
Beweissicherung durch einen Sachverständigen: Es hält den Zustand fest, beziffert die Instandsetzung und benennt eine mögliche Wertminderung.
Kostenvoranschlag
Die Kalkulation einer Werkstatt für die geplante Arbeit. Zur Wertminderung sagt er nichts, und Beweis sichert er nicht.

Was Ihnen neben der Instandsetzung zusteht

Wer sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann und keinen Mietwagen anmietet, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung; ihre Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter. Die Entschädigung tritt damit an die Stelle des Mietwagens, nicht neben ihn. Eine zweite Voraussetzung geht oft unter: Das Fahrzeug muss wirklich instand gesetzt oder ein Ersatzfahrzeug gekauft werden. Ein Mietwagen wird ersetzt, wenn das Fahrzeug in nicht nur unbedeutendem Umfang gebraucht wird; der ADAC empfiehlt, vorher nachweisbar bei mindestens drei Anbietern anzufragen.

Bei erheblicher Beschädigung ermittelt der Sachverständige zusätzlich die Wertminderung — das ist der Marktwert, den ein Fahrzeug mit Unfallschaden trotz fachgerechter Reparatur einbüßt. Feste Alters- oder Laufleistungsgrenzen gibt es dafür nicht: Der Bundesgerichtshof hat die früher angenommene starre Kilometergrenze aufgegeben, entschieden wird im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, wo der Unfallgegner versichert ist?

Über den Zentralruf der Autoversicherer, gebührenfrei und rund um die Uhr unter 0800 250 260 0. Bereitliegen sollten das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, der Tag des Schadens und das Land, in dem sich der Unfall ereignet hat.

Wer zahlt den Rechtsanwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Gegenseite, entsprechend der Haftungsquote. Und sobald über die Haftung selbst gestritten wird, gehört die Sache dorthin: Die Regulierung dem Grunde nach streitiger Schadensfälle ist nach dem Landgericht Aachen „niemals eine nach § 5 Abs. 1 RDG zulässige Nebenleistung einer Kfz-Reparatur“. Eine Werkstatt darf diesen Streit also nicht für Sie führen.

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt nicht am Unfalltag, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hat.

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Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie eine E-Mail. Fahrzeugservice Block, Limburgstr. 13/1, 73734 Esslingen-Berkheim.