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§ 29 StVZO

TÜV-Plakette lesen — Farbe, Jahr und Monat

Oben am Rand steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung. Die Farbe gehört zu diesem Jahr, 2026 ist sie blau. Beispiel: 9 oben, 27 in der Mitte — die HU ist bis Ende September 2027 fällig.

Aufbau einer HU-Plakette: Die Zahl in der Mitte nennt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung, hier 26 für 2026. Die Zahl ganz oben am Rand ist der Monat. Der schwarze Balken liegt fest über 11, 12 und 1 und zeigt nicht auf den Monat.

Wo die Plakette klebt

Die HU-Plakette gehört auf das hintere Kennzeichen. § 29 StVZO verlangt, dass der Halter den Monat, in dem sein Fahrzeug spätestens vorgeführt werden muss, dort nachweist — dauerhaft angebracht und gegen Missbrauch gesichert.

Auf dem hinteren Schild sitzt sie oberhalb der Stempelplakette der Zulassungsbehörde, bei Kraftradkennzeichen links daneben. Am vorderen Kennzeichen klebt nur die Stempelplakette: Wer vorne nach dem HU-Termin sucht, findet ihn nicht.

Die runde Plakette mit dem Landeswappen ist deshalb auch keine HU-Plakette. Sie trägt das Wappen des Landes, die Bezeichnung der Zulassungsbehörde und eine Druckstücknummer und belegt die Zulassung, nicht die Untersuchung.

Eine eigene, sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2010 wird sie nicht mehr geklebt, weil die AU seither zur Hauptuntersuchung gehört. Am Kennzeichen steht also eine Plakette für beides.

Verdeckt oder verschmutzt sein darf sie nicht — dafür hat der Halter zu sorgen. Ein Kennzeichenhalter mit breitem Rand, ein aufgesetzter Fahrradträger oder eine Winterkruste reichen schon.

Quellen (5)

Belege: § 29 StVZO — Nachweis auf dem hinteren Kennzeichen, Abs. 2 (abgerufen 11.08.2026)Landratsamt Zollernalbkreis — Vorgaben zur Anbringung der Plaketten nach § 26 Abs. 4 FZV, Seiten 1 bis 3 (abgerufen 11.08.2026)§ 12 FZV — Stempelplakette der Zulassungsbehörde, Abs. 3 (abgerufen 11.08.2026)autohaus.de — AU-Plakette wird abgeschafft, integrierte Abgasuntersuchung (abgerufen 11.08.2026)§ 29 StVZO — Zustand der Prüfplakette, Abs. 5 (abgerufen 11.08.2026)

Die Zahl in der Mitte ist das Jahr

In der Mitte der Plakette stehen zwei Ziffern. Sie nennen das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig wird — Anlage IX StVZO schreibt dafür die letzten beiden Ziffern des Durchführungsjahres vor.

Am Rand laufen die Zahlen 1 bis 12, allerdings entgegen dem Uhrzeigersinn und damit anders als auf einem Zifferblatt. Der Monat ist die Zahl, die oben steht, auf der Zwölf-Uhr-Position.

Der schwarze Balken zeigt nicht auf den Monat: Die Verordnung setzt ihn fest über die Zahlen 11, 12 und 1, also über die gedruckte Zwölf. Weil der Prüfer die Plakette so aufklebt, dass der Fälligkeitsmonat oben steht, dreht sich der Balken mit — steht die 9 oben, sitzt er dort, wo auf einer Uhr die 9 wäre. Als Ablesehilfe verstehen ihn die Prüforganisationen; in der Verordnung steht nur, wo er liegt, nicht wozu er da ist.

Der genannte Monat zählt voll mit. Erst mit seinem Ablauf wird die Plakette ungültig.

Quellen (5)

Belege: Anlage IX StVZO — Prüfplakette, Aufbau und Farbfolge, zu § 29 Abs. 2, 3, 5 bis 8, Nr. 2 bis 5 (abgerufen 11.08.2026)t-online — was der schwarze Balken auf der Plakette bedeutet (abgerufen 11.08.2026)TÜV Hessen — HU-Plakette richtig lesen (abgerufen 11.08.2026)KÜS-Prüfstelle Selm — HU-Plakette richtig ablesen, 27.12.2024 (abgerufen 11.08.2026)§ 29 StVZO — Ende der Gültigkeit und Betriebsuntersagung, Abs. 7 Satz 1, 2 und 4 (abgerufen 11.08.2026)

Welche Farbe zu welchem Jahr gehört

Infografik zur TÜV-Plakette: Eine gelbe Plakette mit der 9 oben und 27 in der Mitte bedeutet HU fällig bis Ende September 2027. Darunter die Farben nach Jahr der nächsten HU: 2026 Blau, 2027 Gelb, 2028 Braun, 2029 Rosa, 2030 Grün, 2031 Orange, 2032 wieder Blau.
Farbfolge nach Anlage IX StVZO

Die Farbe richtet sich nach dem Jahr, in dem das Fahrzeug das nächste Mal vorgeführt werden muss. Anlage IX StVZO zählt die Reihenfolge anhand der Jahre 2008 bis 2013 auf — blau, gelb, braun, rosa, grün, orange — und ordnet an, dass sie sich danach wiederholt. 2008 plus drei vollständige Zyklen ergibt 2026: blau.

Genau dort steckt die häufigste Verwechslung. Wer 2026 zur Hauptuntersuchung kommt, fährt anschließend mit einer braunen Plakette weg, denn die nächste Untersuchung steht dann 2028 an. Schlagzeilen über „die Plakette 2026“ meinen oft diese neu geklebte Farbe. Die Tabelle hier nennt das Fälligkeitsjahr, also das Jahr, das in der Mitte der Plakette steht.

2026
Blau
2027
Gelb
2028
Braun
2029
Rosa
2030
Grün
2031
Orange

Danach fängt die Folge wieder von vorn an: 2032 ist erneut blau. Die Farbfolge ist amtlich, die Töne als RAL-Farben festgelegt — blau ist RAL 5015, gelb RAL 1012, braun RAL 8004, rosa RAL 3015, grün RAL 6018, orange RAL 2000. Auf dem Bildschirm sind das Näherungen.

Quellen (2)

Belege: Anlage IX StVZO — Prüfplakette, Aufbau und Farbfolge, zu § 29 Abs. 2, 3, 5 bis 8, Nr. 2 bis 5 (abgerufen 11.08.2026)DEKRA — mit orangefarbener Plakette noch 2025 zur Hauptuntersuchung, 07.11.2025 (abgerufen 11.08.2026)

Wozu die Farbe da ist

Die Farbe trägt keine Information, die nicht schon in der Jahreszahl steht. Sie ist eine Kontrollhilfe: Nach der Darstellung einer KÜS-Prüfstelle sollen Behörden überfällige Prüfungen bereits aus der Ferne erkennen. In der Verordnung selbst steht dieser Zweck nicht; sie regelt nur, wie die Farbe zu bestimmen ist.

Für die Prüfstelle ist sie nicht gedacht — die hat den Untersuchungsbericht. Und für Sie ist sie der schnellste Blick aufs eigene Kennzeichen: Ist Ihre Farbe nicht die des laufenden und nicht die eines kommenden Jahres, war der Termin bereits.

Quellen (2)

Belege: KÜS-Prüfstelle Selm — HU-Plakette richtig ablesen, 27.12.2024 (abgerufen 11.08.2026)Anlage IX StVZO — Prüfplakette, Aufbau und Farbfolge, zu § 29 Abs. 2, 3, 5 bis 8, Nr. 2 bis 5 (abgerufen 11.08.2026)

Wenn die Plakette abgelaufen ist

Beim Pkw ist die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten fällig, danach alle 24 Monate. Die Frist beginnt mit Monat und Jahr der letzten Untersuchung und endet mit Ablauf des Monats, den die Plakette nachweist. So gelesen bekommt niemand die überzogene Zeit zurück: Die neue Frist zählt ab dem Monat, in dem tatsächlich geprüft wurde.

Eine Toleranz kennt die Verordnung nicht, eine Staffel schon. Beim Pkw ohne Sicherheitsprüfung wird ab mehr als zwei Monaten Überziehung ein Verwarnungsgeld fällig, ab mehr als vier Monaten ein höheres, und ab mehr als acht Monaten kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg dazu. Die Beträge stehen gestaffelt in der Anlage zur BKatV, der Punkt in Anlage 13 FeV; bei Fahrzeugen mit Sicherheitsprüfung greift beides früher.

Ab mehr als zwei Monaten wird außerdem mehr geprüft: Anlage VIIIa StVZO ordnet für diesen Fall erweiterte Ergänzungsuntersuchungen an. Bei den Technischen Prüfstellen ist dafür amtlich ein Zuschlag auf die Prüfgebühr festgelegt, die Überwachungsorganisationen rechnen nach eigenen Entgelten ab. Den Anteil der Prüfung legt die jeweilige Organisation fest, nicht die Werkstatt.

Fehlt der Nachweis ganz, kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken, bis die Plakette wieder am Kennzeichen ist.

Eine fehlende Plakette muss aber nicht heißen, dass jemand den Termin vergessen hat. Bei erheblichen und bei gefährlichen Mängeln darf der Prüfer keine zuteilen: Die Mängel sind unverzüglich zu beheben, und das Fahrzeug ist spätestens innerhalb eines Monats nach der Untersuchung zur Nachprüfung wieder vorzuführen. Die alte Plakette gilt dafür einen Monat länger. Wird ein Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, wird die vorhandene Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde benachrichtigt.

Quellen (8)

Belege: Anlage VIII StVZO — Fristen und Fristlauf beim Pkw, Nr. 2.1.2.1.1, 2.1.2.1.2 und 2.3 (abgerufen 11.08.2026)Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV) — Vorführtermin überschritten, Nr. 186.1 und 186.2 (abgerufen 11.08.2026)Anlage 13 FeV — Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem, Nr. 3.5.1 (abgerufen 11.08.2026)Anlage VIIIa StVZO — erweiterte Ergänzungsuntersuchungen bei Überziehung, Nr. 2.2 (abgerufen 11.08.2026)Anlage zur GebOSt — Gebührentarif der Prüfstellen, Gebührennummer 413, Fußnote 8 (abgerufen 11.08.2026)Anlage VIIIb StVZO — Entgelte der Überwachungsorganisationen, Nr. 6.2 (abgerufen 11.08.2026)§ 29 StVZO — Ende der Gültigkeit und Betriebsuntersagung, Abs. 7 Satz 1, 2 und 4 (abgerufen 11.08.2026)Anlage VIII StVZO — keine Plakette bei erheblichen Mängeln, Nachprüfung, Nr. 3.1.4.3, 3.1.4.4 und 3.1.4.5 (abgerufen 11.08.2026)

Plakette abgelaufen?

Die Haupt- und Abgasuntersuchung findet bei uns im Haus statt: Der Prüfer von TÜV Süd, GTÜ oder KÜS kommt als Termin — montags und freitags vormittags, mittwochs nachmittags. Fallen Mängel auf, beheben wir sie kurzfristig. Und damit es Ihnen nicht wieder passiert: kostenlos an die Fälligkeit erinnern lassen.